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Beteiligt sich an Komplementärmedizin über die Grundversicherung hinaus. Diese deckt nur Akupunktur, anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie und TCM.
Beiträge an Notfälle im Ausland. Die Grundversicherung zahlt maximal das Doppelte der Schweizer Kosten. Ausserhalb Europas (USA, Kanada, Japan) empfiehlt sich Zusatzschutz.
Beteiligt sich an Swissmedic-zugelassenen Medikamenten ausserhalb der Spezialitätenliste sowie an Komplementärmedizin. Die Grundversicherung zahlt nur gelistete Präparate.
Deckt Psychotherapie durch anerkannte nichtärztliche Therapeutinnen und Therapeuten. Die Grundversicherung vergütet nur ärztlich angeordnete Sitzungen in gesetzlich gestaffeltem Umfang.
Beteiligt sich an gesundheitsfördernden Massnahmen wie Check-ups, Schutz- und Reiseimpfungen, Fitnessabo und Ernährungsberatung.
Deckt Zahnbehandlungen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte. Die Grundversicherung zahlt nur, wenn die Behandlung mit einer schweren Erkrankung zusammenhängt.
Deckt Korrekturen der Zahnstellung, etwa Zahnspangen. Die Grundversicherung übernimmt solche Kosten nicht.
Beteiligt sich an Brillen und Kontaktlinsen. Die Grundversicherung zahlt nur für Kinder. Bei Erwachsenen nur nach einer Augenoperation oder bei bestimmten Krankheiten.
Beteiligt sich an Such-, Rettungs- und Transportkosten. Die Grundversicherung zahlt nur 50 % in der Schweiz (max. CHF 500/Jahr). Das ist oft nur ein Bruchteil der realen Kosten.