
Säule 3a Maximalbeitrag 2026 & die neuen Regeln zur Nachzahlung
Erfahren Sie, wie viel Sie 2026 in die Säule 3a einzahlen dürfen und wie Sie verpasste Beiträge nachholen können. Alle Infos zu Maximalbeiträgen und den neuen, flexibleren Nachzahlungsregeln.
Wie viel darf ich in die Säule 3a einzahlen und kann ich verpasste Beiträge nachholen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den aktuellen Maximalbeträgen und den neuen, flexibleren Regeln zum Einkauf.
Der Maximalbeitrag in 2026
Der jährliche Maximalbeitrag ist der höchste Betrag, den Sie steuerlich abzugsfähig einzahlen dürfen. Die Höhe hängt davon ab, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind:
Für Erwerbstätige mit Pensionskasse: Der Maximalbeitrag für das Jahr 2026 beträgt CHF 7'056.
Für Erwerbstätige ohne Pensionskasse: Sie dürfen bis zu 20 % des Nettoerwerbseinkommens einzahlen, jedoch höchstens CHF 35'280 im Jahr 2026.
(Hinweis: Diese Zahlen basieren auf den Werten von 2024 und müssen angepasst werden, sobald die offiziellen Zahlen für 2026 publiziert werden.)
Wichtige Neuerung: Nachzahlung (Einkauf) von Beitragslücken
Ab 2026 können Beitragslücken, die ab dem Jahr 2025 entstanden sind, nachträglich ausgeglichen werden. Das bedeutet: Wenn Sie in einem Jahr nicht den vollen Betrag eingezahlt haben, können Sie dies später nachholen.
Voraussetzungen für eine Nachzahlung:
Sie müssen im Jahr des Einkaufs den ordentlichen Maximalbetrag bereits voll ausgeschöpft haben.
Sie hatten im Jahr der Beitragslücke ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen.
Die Nachzahlung ist auf maximal 10 Jahre rückwirkend möglich (für Lücken ab 2025).
Strategische Planung: Diese neue Flexibilität ist ideal, um in guten Jahren mehr für die Vorsorge und die Steueroptimierung zu tun. Prüfen Sie regelmässig Ihre bisherigen Beitragsjahre – insbesondere, wenn Sie in einzelnen Jahren weniger eingezahlt haben.


